Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 176 [01]

Datierung: 30. April 1400

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johan von Mainz erwirbt die Burg Hattenbach vom Stift Hersfeld.

Vollregest:

Erzbischof Johan von Mainz bekennt, dass er mit Wissen und Willen des Dekans Eberhard (Ebirhard) von Eppelborn (Ypelburg), des Scholasters Johan von Schönburg (Schonenburg), des Kustos Bruno (Brune) von Scharfenstein (Scharpinstein) und des Mainzer (Mentze) Domkapitels, seinen »lieben Andächtigen und Getreuen« das Schloss Hattenbach samt allem Zubehör auf Wiedereinlösung vom Abt Herman, dem Dekan Johan und dem Konvent des Stiftes Hersfeld (Hersfelde) erpfändet hat.

Diesbezüglich haben die Hersfelder eine Urkunde ausgestellt, die folgenden Wortlaut hat: Abt Herman, Dekan Johan und der Konvent des Stiftes Hersfeld bekennen, dass sie nach Rücksprache mit ihren Ratgebern, dem Mainzer Erzbischof Johan und seinen Amtsnachfolgern kraft dieser Urkunde auf Wiederkauf die Burg (sloß) Hattenbach samt Mannen und Burgmannen, Dörfern, Gerichten und Einkünften verpfändet haben. Die Mannen und Burgmannen empfangen ihre Lehen weiterhin vom Abt von Hersfeld, schwören dem Abt zu seinem Erbe, dem Erzbischof zu seinem Geld. Der Erzbischof hat 3.000 gute rheinische Gulden, Fritzlarer Währung, bezahlt. Die Abtei wird die Burg zu Lebzeiten des Erzbischofs nicht wieder auslösen, danach kann das Stift die Burg zum genannten Betrag jederzeit auslösen, muss den Wunsch aber ein Jahr vorher ankündigen. Das Geld ist dann wahlweise in Fritzlar oder Amöneburg (Amenburg) den Mainzern zu übergeben. Die Burg ist dann freizumachen und zu übergeben.

Will Mainz [nach dem Tod Erzbischof Johans] sein Geld wiederhaben, muss das ein Jahr vorher angekündigt werden. Zahlen die Hersfelder dann nicht, wie oben beschrieben, kann Mainz die Burg weiterverpfänden. Dieser neue Pfandnehmer muss den Hersfeldern aber die mögliche Lösung zusagen.

Geht Burg Hattenbach unter mainzischer Herrschaft verloren, darf vor der Rückgewinnung der Burg kein Friede geschlossen werden.

Mainz wird während der Pfandschaft die verbliebenen Mannen und Burgmannen schützen und schirmen und gerichtlich verantworten.

Das Stift Hersfeld darf Bauholz für Wohnhäuser [für die Burg] Eichhof (zu den Eychen) im Hain von Hattenbach schlagen.

Abt Herman, Dekan Johan und der Konvent kündigen ihre Siegel an. - Geben 1400 an sent Walpurge abend der heilig jungfrauwe.

Erzbischof Johan sagt zu, alle vorstehenden Punkte und Artikel unverbrüchlich zu halten. Er kündigt sein großes Siegel an. Das Domkapitel kündigt zum Zeichen seines Einverständnisses das Kapitelsiegel an.

- Geben ... zu Heilgenstad ...1400 uff den nesten fritag nach dem suntage als man singet Quasimodogeniti.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 176 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4453 (Zugriff am 29.03.2024)