Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 156 [02]

Datierung: 21. März 1400

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johan von Mainz ernennt Kuno von Scharfenstein den jungen zum Amtmann auf Schloss Hofheim.

Vollregest:

Erzbischof Johan von Mainz ernennt Kuno (Cunen) von Scharfenstein (Scharpinstein) den jungen, seinen »lieben Getreuen«, zum Amtmann auf Schloss (sloß) Hofheim (Hofeheim) und den zugehörigen Landen und Leuten. Er soll die Burg und das Amt samt Zubehör und Untertanen schützen, schirmen und rechtlich vertreten.

Der Erzbischof überlässt ihm mit Rat seiner frunde und aus besonderer Gnade eine jährliche Pfenniggülte, Weingülte, Zehnte und Weingärten, die Fruchtgülte und andere Renten und Gefälle, welcherlei und wie die genannt sind, und wo von die anfallen im Amt und Schloss Hofheim, alles jeweils zur Hälfte, die gesamte Fischerei, nicht aber die hoeste buße, die Leib und Gut betrifft, die sich selbst vorbehält. Die genannten Gülten wird der Keller, den der Erzbischof dort ernennen will, auszahlen. Die andere Hälfte verwaltet der Keller zum Nutzen des Stiftes, nimmt sie ein und bestellt sie, ohne Einmischung des Kuno. Wie andere Keller muss er darüber Rechnung legen.

Kuno soll den Keller, den Pförtner und die Wächter in der Burg verpflegen, der Erzbischof hat damit nichts zu schaffen. Der Erzbischof zahlt aber den halben Jahreslohn des Kellers, des Pförtners und der Wächter.

Kuno muss die Burg und das Amt nach bestem Vermögen schützen und schirmen, und siei auch bei den althergebrachten Gnaden und Freiheiten belassen und darf keine höherer Steuern verlangen.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Wisebaden ipsa dominica Oculi ... 1400.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 156 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4357 (Zugriff am 28.03.2024)