Mainzer Ingrossaturbücher Band 13
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StA Wü, MIB 13 fol. 153v [03]
Datierung: 31. Januar 1400
Quelle
Aussteller:
Empfänger:
Ausstellungsorte:
Archiv: Würzburg StaatsA
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Erzbischof Johan von Mainz übergibt die Lehen des Groppe [von Fleckenbühl?] dem Tyle Wolff von Gudensberg.
Vollregest:
Erzbischof Johan von Mainz bekennt, dass er die Lehen, die ihm von Seiten des Groppen ledig geworden sind und die dieser von ihm und dem Stift Mainz (Mentze) bisher gehabt hat, dem Tyle (Tile) Wolff von Gudensberg (Gudenberg), seinem »lieben Getreuen« zu den gleichen Bedingungen geliehen hat. Tyle hat gelobt und geschworen, will dem Erzstift treu und hold sein, und das Lehen mit truwen eiden seßen vnd dinsten verdienen, wie Lehnrecht und Gewohnheit dies besagen.
Der Erzbischof behält sich sein Recht und das seiner Mannen und Burgmannen vor.
Der Erzbischof kündigt sein Siege an.
- Datum Franckfurd sabbato ante diem Purificationem beate Marie virginis ... 1400.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Mainz: Johann II. [Eb. 1396/97-1419] (Aussteller)
- Groppe [von Fleckenbühl?] (Nennung)
- Wolff von Gudensberg: Tyle (Empfänger)
Ortsindex
- Frankfurt - Stadt : Frankfurt - Stadt (Ausstellungsort)
Körperschaften
- Fleckenbühl : Groppe von Fleckenbühl (Nennung)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 13 fol. 153v [03], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4330 (Zugriff am 29.03.2024)