Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 137 [02]

Datierung: 1399

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johan von Mainz befiehlt den Bewohnern von Immenhausen, Grebenstein und Wolfhagen, wieder dem Landgrafen Herman von Hessen zu huldigen.

Vollregest:

Erzbischof Johan von Mainz entbietet den Burgmannen, Schultheißen, Bürgermeistern, Schöffen, Räten und Bürgern, den Turmknechten, Pförtner und Wächtern des Schlosses Immenhausen (Ymmenhusen), seinen »lieben Getreuen«seinen Gruß.

Sein »Schwager« Landgraf Herman von Hessen hat vormals seinem erzbischöflichen Amtsvorgänger und dem Stift für eine bestimmte Summe Geld etliche seiner Schlösser eingegeben und verschrieben. Darüber wurden unserem Amtsvorgänger und dem Stift Briefe gegeben.

Der Erzbischof teilt ihnen nun mit, dass der Landgraf ihm diese Summe Geld vollständig gegeben und bezahlt hat. Damit habe sie, wie auch andere seiner Schlösser von ihm und dem Mainzer Stift freigemacht und gelöst

Deshalb gebietet der Erzbischof ihnen allen zusammen und jeden besonders kraft dieser Urkunde, dem Landgrafen Hermann als dem rechten Herrn zu huldigen, zu geloben und zu schwören, ihm zu gewarten und gehorsam zu sein. Wenn dies geschehen ist, sagt der Erzbischof sie der seinem Amtsvorgänger und dem Mainzer Stift geleisteten Eide quijt ledig vnd lois.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Aschaffinburg anno etc. [ 13]99.

In der gleichen Form wurden denen von Grebenstein und von Wolfhagen jeweils eine Urkunde ausgestellt.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 137 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4321 (Zugriff am 29.03.2024)