Mainzer Ingrossaturbücher Band 13
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StA Wü, MIB 13 fol. 136v [03]
Datierung: 19. Mai 1399
Quelle
Aussteller:
Empfänger:
Ausstellungsorte:
Archiv: Würzburg StaatsA
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Erzbischof Johan von Mainz regelt die Bezahlung seiner Schulden bei Hanneman Echter.
Vollregest:
Erzbischof Johan von Mainz hat sich mit Hanneman Echter bezüglich jeglicher Kosten und Schaden, Verluste, Aufwendungen für Zehrung, verleistete Pferde und sonstige Forderungen gütlich geeinigt, die Hanneman seit den Tagen des erzbischöflichen Amtsvorgängers, im Dienst für Erzbischof und Stift bis auf den heutigen Tag entstanden sind.
Der Erzbischof und das Stift müssen ihm 200 Gulden geben, die sie kommende Weihnachten zu zahlen versprechen.
Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.
- Datum Solme feria secunda post diem Pentecosten ... [13]99.
In gleicher Form wurde ein Revers über 200 Florentiner Gulden ausgestellt.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Mainz: Johann II. [Eb. 1396/97-1419] (Aussteller)
- Echter von Mespelbrunn: Hanneman (Empfänger)
Ortsindex
- Solme [Neckarsulm] : Stadt (Ausstellungsort)
Körperschaften
- Mespelbrunn : Echter von Mespelbrunn (Nennung)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 13 fol. 136v [03], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4284 (Zugriff am 19.04.2024)