Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 136v [02]

Datierung: 18. Mai 1399

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johan von Mainz regelt die Bezahlung seiner Schulden bei Diether von Gemmingen und Eberhard von Neipperg.

Vollregest:

Erzbischof Johan von Mainz.

Vorzeiten sind die Ritter Diether von Gemmingen (Gemyngen) und Eberhard (Ebirhard) von Neipperg (Nyperg) mit anderen Rittern und Edelknechten Bürgen und Selbstschuldner seines mittlerweile verstorbenen Amtsvorgängers Erzbischof Konrad von Mainz (Mentze) geworden. Die gegenüber dem Ritter Johan (Johanse) von Helmstadt (Helmstad)verbürgte Summe beläuft sich auf 900 Gulden. Diese 900 Gulden haben die Bürgen bezahlt. Der auf Diether und Eberhard fallende Anteil betrug 200 Gulden.

Der Erzbischof bietet sich an, ihnen die 200 Gulden kommende Weihnachten zu bezahlen.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum ut supra [Solmen in die Pentecosten ... [13]99].

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 136v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4283 (Zugriff am 28.03.2024)