Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 134 [02]

Datierung: 29. April 1399

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johan von Mainz regelt die Bezahlung seiner Handelsschulden beim Frankfurter Bürger Johan Monis.

Vollregest:

Erzbischof Johan von Mainz bekennt, dass er Johan Monis, Bürger zu Frankfurt, und dessen Ehefrau Alheide und ihren rechten Erben 227 Florentiner Gulden für Wachs (was), Zucker, Gewürze (wurtze) und anderes schuldet. Diese Dinge hat Konrad (Conrad) von Assenheim, der erzbischöfliche Küchenmeister, sein »lieber Getreuer« von ihnen zur Verwendung des Stiftes genommen hat.

Das Geld wollen er und das Stift Mainz dem Ehepaar Monis bzw. ihren Erben zur Zeit der kommenden Frankfurter (Franckinfurter) Fastenmesse bezahlen. Geschieht dies nicht, gehen die Zinsen, es wäre solche bei Christen oder Juden oder wegen Botenlohn, zu Lasten des Erzbischofs und seines Stiftes. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Hoveheim feria tercia ante diem beatorum Philippi et Jacobi apostolorum ... [13]99.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 134 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4275 (Zugriff am 16.04.2024)