Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

518 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 191.

StA Wü, MIB 13 fol. 130 [01]

Datierung: 11. April 1399

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Druck: Gudenus, Codex diplomaticus S. 644 Nr. 399; Regestensammlung im StAD Best. R 11 Mainzer ErzbischofsregestenNr. 6 mit Verweis auf: Hefner und Wolf, Tannenberg 49 (reduziert irrtümlich auf "April 9"); Dahl, Beschreibung von Lorsch, Urkb. 480; Simon, Geschichte der Dynasten von Erbach 159; Wenck, Hess. Ldgesch. I, 312; Vgl. Würdtwein, Nova sub. VII, praef. 14; Scriba, Hess. Regesten I, 15, Nr. 2815 und I, 125 Nr. 1345 (irrig zu Februar 11); Wagner, Wüstungen Provinz Starkenburg 48; Weizsäcker, DRTA III, 70; Regest: Koch/Wille Nr. 5950.

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johann von Mainz und Pfalzgraf Ruprecht beratschlagen über das kommende Schicksal der landschädlichen Burg Tannenberg. Sie wollen am 24. Juni kampfbereit vor der Burg erscheinen.

Vollregest:

Erzbischof Johan von Mainz und Pfalzgraf Ruprecht beklagen, dass von Schloss Tannenberg großer Schaden für Land und Leute sowie auf den Reichstraßen ausgeht. Von dem Schloss ging und geht noch täglich schweres Unrecht aus.

Deshalb verbündet man sich nun kraft dieses Briefes gegen die Burg und ihre Bewohner. Sie werden Feind der Burg und ihres Zubehörs und werden sich gegen Land und Leute mit ganzer Macht geraden vnd beholffen sein. Sie wollen sich bei allen Aktionen abstimmen.

Sollte die Burg von einer Partei oder gemeinsam erobert werden, wollen sie das Schloss unverzüglich breche vnd zustoren und es nicht stehen lassen. Keiner der beiden Parteien darf auf der Hofstatt oder auf dem Berg ein Schloss oder eine Befestigung erbauen, noch jemand anderem gestatten, Hofstatt und Berg in irgendeiner Weise zu befestigen. #

Wenn eine Rachtung, Sühne oder ein Bündnis bezüglich des Schlosses Tannenberg samt Zubehör entsteht, wollen sie das beide miteinander und gemeinsam nach bestem Vermögen uffnemen.

Sollte eine der Parteien im Zuge der Eroberung buwe hus oder festunge vor Tannenberg errichten, müssen diese Gegenbefestigungen später unverzüglich und vollständig wieder abgerissen werden.

Keine Partei einigt sich ohne Wissen und Willen der anderen mit Vertretern der Burg Tannenberg.

Die beiden Fürsten verabreden, am kommenden Sonntag Johan Baptiste[a] mit ihrem Volk vor Tannenberg zu erscheinen und jeder ein Ebenhoch bereitzustellen (vnd vnser iclicher sin berfrid mit yme da bereid haben), ihn aufzubauen (uffzuslahen), zu befestigen und bereit zu machen mit luden bussen bliden geschutze werken vnd anderm gezuge, wie das gefordert wird und notwendig ist.

Der Erzbischof und der Pfalzgraf sichern sich gegenseitig zu, alle vorstehende Stücke, Punkte und Artikel unverbrüchlich einzuhalten und auszuführen. Sie kündigen beide ihre Siegel an.

- Datum ut supra [Bopardie, feria sexta post Dominicam Quasimodo Geniti ... 1399]

Fußnotenapparat:

[a] Der Tag Johan Baptiste des Jahres 1399 fiel auf Dienstag den 24. Juni.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 130 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4272 (Zugriff am 28.03.2024)