Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 123 [02]

Datierung: 14. März 1399

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johan von Mainz verkauft Graf Johan von Wertheim ein Viertel der Gamburg.

Vollregest:

Erzbischof Johan von Mainz verkauft (auf Wiederkauf) mit Wissen und Willen des Mainzer (Mentze) Domdekans Eberhard (Ebirhard) und des Domkapitels kraft dieser Urkunde dem Edelherrn, seinem »lieben Oheim und Getreuen«, Johan Graf zu Wertheim und dessen Erben ein Viertel des Schlosses Gamburg samt Zubehör. Davon ausgenommen ist das Viertel, das Fritz Huttener bisher innehat. Das Kaufgeld von 1.110 Gulden einer guten Währung hat Graf Johan bereits bezahlt.

Der Erzbischof und sein Stift sollen jedes Jahr am St. Martinstag [11. November] bzw. im Zeitraum von 14 Tagen danach für das Kaufgeld eine Gülte in Höhe von 100 Gulden, einer guten Währung, aus der Kellerei zu Miltenberg anweisen. Der dortige Keller erhält entsprechende Anweisung. Die Jahresgülte soll so lange bezahlt werden, bis Mainz die Gamburg zum Verkaufspreis zurückkauft. Einen Rückkaufwunsch muss ein Vierteljahr vor St. Peterstag [29. Juni] oder früher angesagen und das Rückkaufgeld bis St. Peterstag oder spätestens aber 14 Tage danach in Wertheim bezahlt werden.

Sollte die Gamburg aus irgendeinem Grund verloren gehen, ist Mainz »mit ganzer Macht« bei der Rückgewinnung behilflich. Die zurückgewonnene Burg geht dann an den Grafen zurück.

Domdekan und Domkapitel kündigen an, zum Zeichen ihres Einverständnisses das Kapitelsiegel anzuhängen.

- Geben ... 1399 ... uff den Fritag fur dem Sontage Judica.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 123 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4248 (Zugriff am 20.04.2024)