Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 100 [01]

Datierung: 19. Dezember 1398

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johan von Mainz macht den Edelknecht Henne von Büches d.Ä. zum mainzischen Burgmann.

Vollregest:

Erzbischof Johan von Mainz hat dem Edelknecht Henne von Büches dem älteren und seinen Leibeslehnserben die beiden Burglehen, nämlich 10 Mark kölnische (Kolscher) Pfennige, für jeden Pfennig sind drei Heller zu rechnen, die ihm von den Rittern Phen und Hartman von Büches vererbt worden sind, und jährlich am Martinstag [11. November] ausgezahlt wurden, zu einem rechtem Burglehen geliehen.

Henne das Lehen empfangen, den Lehnseid geleistet und gelobt, treu und hold zu sein. Er wird das Burglehen mit eyden globden truwen dinsten vnd seßen verdienen, wie Burglehnrecht und Gewohnheit dies besagen.

- Datum Mildenberg feria quinta proxima ante diem beati Thome apostoli ... [13]98.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 100 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4240 (Zugriff am 29.03.2024)