Mainzer Ingrossaturbücher Band 13
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StA Wü, MIB 13 fol. 113 [01]
Datierung: 22. Juli 1385
Quelle
Aussteller:
Empfänger:
Archiv: Würzburg StaatsA
Inhalt
Kopfregest:
Landgraf Hermann von Hessen verspricht, die mainzischen Kleriker und Untertanen bei ihren Freiheiten zu belassen.
Vollregest:
Landgraf Herman von Hessen verspricht auch im Namen seiner Nachkommen in der Landgrafschaft, Erzbischof Adolf von Mainz (Mentze) und sein Stift bei ihren geistlichen Gerichten und an ihrem Klerus unbedrängt und ungehindert zu belassen, sie in ihren Freiheiten und Rechten zu bewahren und ihnen ihre Gülten, Zehnten, Renten und Gefälle, wo immer die gelegen sind, ungehindert zukommen zu lassen. Sie sollen sie nach Belieben bestellen und verleihen, daran wird er sie nicht hindern oder hindern lassen.
Der Landgraf kündigt sein Siegel an.
- Datum in die beati Mariae Magdalene ... 1385.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Hessen: Hermann von (Aussteller)
- Mainz: Adolf I. [Eb. 1373/81-1390] (Empfänger)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 13 fol. 113 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4230 (Zugriff am 24.04.2024)