Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 094v [01]

Datierung: 22. November 1398

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johan von Mainz bestätigt eine Erlaubnis für Johann Mertz von Kriftel eine Hube Land bei Hamershusen zu verpfänden.

Vollregest:

Erzbischof Johan von Mainz bekennt für sich, seine Amtsnachfolger und das Stift Mainz (Mentze), dass sie Johan Mertz von Kriftel (Crufftel), ihrem "lieben Getreuen" kraft dieser Urkunde zugestehen, Herman, Henne und Fritzichin Cleinen, Brüdern von Hohenberg, und ihren Erben eine Hube Land zu Hamershusen, mainzisches Lehen, zu rechtem Unterpfand zu legen, für eine Hube Land zu Eschbach, die er den Hohenbergern und ihren Erben vormals zu Unterpfand gesetzt hatte.

Sollen die Hohenberger oder ihre Erben an der Hube Land zu Eschbach beeinträchtigt oder gehindert werden, in welcherlei Weise das solche Unterpfandschaft betrifft, sollen und mögen sich die Hohenberger an die Hube zu Hamershusen halten und mit ihr in gleicher Weise verfahren wie mit der Hube zu Eschbach. Mainz wird dagegen nichts unternehmen.

Auch ist beredet, wann immer die Aussteller Johan Mertz oder seine Lehenserben schriftlich dazu auffordern, sollen sie die Hube zu Hamershusen ohne jede Beeinträchtigung von der Unterpfandschaft frei machen. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum ... 1998 ipso die beate Cecilie virginis.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 094v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4223 (Zugriff am 20.04.2024)