Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 090 [01]

Datierung: 11. November 1398

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johan von Mainz bestätigt den Tausch von Gütern zwischen dem Domkapitel und der Stadt Bingen.

Vollregest:

Erzbischof Johan von Mainz bestätigt, dass Dekan und Domkapitel des Stiftes Mainz und Bürgermeister, Schöffen, Rat und Bürger der erzbischöflichen Stadt Bingen einen ewigen Tausch, Wechsel und eine Übertragung vollzogen haben.

Und zwar haben sie den Kirchhof zu Bingen gegen zwei Höfe eingetauscht. Ein Hof wird die Schulmeisterie genannt, liegt in Bingen am Kirchhof, und gehört der Propstei bzw. einem Schulmeister und Prälaten des Stifts. Das getauschte Haus samt Zubehör gehörte einst der verstorbenen Tochter des Getze und dem Sohn des Meisters Bernhard, der nun ein Kartäuser geworden ist. Das Haus liegt über den Weg in Richtung auf den Sponheimer Klosterhof, benachbart unterhalb dem ehemaligen Haus des Lombarders Lewe. Dieses Haus hat Meister Bernhard zunächst dem Sohn der Tochter des Getze überlassen, der aber Kartäuser geworden ist, und danach der Stadt Bingen recht und redlich geschenkt und aufgelassen, zum einen für die Wahrung seines Seelenheils und zum anderen als Wiedergutmachung für das Wuchergeld, das der Vater des Lombarden Lewe von den Binger Bürgern aufgehoben und ihnen abgenommen hat. Meister Bernhard ist da vone vff erczogen, worüber die Stadt Bingen Briefe und Urkunden hat, die sie dem Erzbischof vorgelegt hat.

Da nun nach Gottes Ratschluss das Volk in der Stadt Bingen mit Krankheit und Sterben schwer und beladen ist und das Sterben täglich mehr wird, und der Kirchhof zu Bingen in vergangener Zeit mit darauf begrabenen Toten sehr besetzt ist, wird es deshalb überaus notwendig, den Kirchhof zu erweitern. Deshalb hat der Erzbischof im Namen seiner Amtsnachfolger und des Stiftes dem ewigen Tausch der beiden Höfe und Häuser zugestimmt. Der Erzbischof verzichtet auf die erzstiftischen Rechte gegenüber der Tochter des Getze und gegenüber dem Sohn des Meister Bernhard bzw. gegenüber seiner Mutter Marie. Er erlaubt, den Binger Kirchhof zu erweitern. Das angesprochene Haus soll auf ewig dem Binger Stift gehören bzw. dem jeweiligen Schulmeister dort. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Eltvel ipso die sancti Martini episcopi nostri patroni ... [13]98.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 090 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4222 (Zugriff am 28.03.2024)