Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 092 [02]

Datierung: 28. Oktober 1398

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johan von Mainz verschreibt dem Mainzer Domherrn Claes vom Stein eine regelmäßige Gülte.

Vollregest:

Erzbischof Johan von Mainz anerkennt die treuen Dienste, die sein "lieber Heimlicher" Claes (Clas, Clase) vom Stein (Steyne), Domherr zu Mainz, ihm und dem Stift Mainz (Mentze) lange Zeit geleistet hat und künftig leisten soll.

Darum und aus besonderer Gnade verschreibt er ihm kraft dieser Urkunde 200 Gulden Geld als jährlich zu zahlende Gülte so lange er lebt. 100 Gulden sollen jeweils zur Zeit der Frankfurter Fastenmesse gezahlt werden, der Rest am St. Michelstag [29. September], beides Mal aus den Lahnsteiner Zolleinnahmen. Der Erzbischof gebietet dem Zollschreiber Walther, die Gelder entsprechend auszuzahlen. Der Zollschreiber soll dem Domherrn dies schriftlich bestätigen. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Eltvil ipso die beatorum Simonis et Jude apostolorum ... 1398.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 092 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4220 (Zugriff am 24.04.2024)