Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 087 [01]

Datierung: 7. Oktober 1398

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johan von Mainz ist einverstanden, dass Konrad von Bickenbach, sein Burggraf in Miltenberg, mit königlicher Erlaubnis einen neuen Zoll bei Klingenberg eingerichtet hat.

Vollregest:

Erzbischof Johan von Mainz (Mentze) gibt sein Einverständnis dazu, dass sein »gnädiger Herr«, der römische (romisch) König Wenzel (Wentzlauw). König in Böhmen (Beheim), dem Konrad (Conrad) Herrn zu Bickenbach, dem erzbischöflichen Burggrafen zu Miltenberg, seinem »lieben Getreuen« bzw. dessen Erben, einen neuen Zoll auf dem Main (Meyne) bei Klingenberg (Clingenberg) eingeräumt hat.

An Zöllen werden erhoben: Von 1 Pfund Eisen 1 alten Turnosen, von 1 Fuder Wein, 1 Sack Wolle. 1 Tonne Heringe jeweils 1 Turnosen, von 1 Malter Korn 3 alte Heller, von 1 Malter Hafer 3 Heller und im Verhältnis von jeder Kaufmannschaft, die den Main stromauf und stromab transportiert wird, 1 alten Turnosen, zu Klingenberg und zu Trennfurt (Drybenfurt), auf welchem Stück Land man die Ware bergauf oder bergab führt. Weiter werden erhoben: von jedem Pferd 1 Engel oder 6 alte Heller, von 1 Ochsen 3 Heller, von 1 Schwein 1 Heller, von 200 Gänsen 1 alter Turnosen und sonst im Verhältnis von jeder Kaufmannschaft, auf welchem Land die bergauf oder bergab geführt wird.

Der alte Zoll, den Konrad von Bickenbach und seine Vettern auf dem Main gehabt haben. bleibt bestehen.

Eingedenk der fleißigen Dienste, die Konrad dem Erzbischof und dem Stift Mainz geleistet hat und künftig noch leisten soll, gibt der Erzbischof seine Zustimmung, dass Konrad den neuen Zoll gemäß königlicher Erlaubnis betreibt. Konrad soll aber keinen weiteren Zoll zwischen Aschaffenburg und Miltenberg einrichten.

- Datum Miltenberg ipso die beatorum Georgij et Bachi virorum ... 1398.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 087 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4201 (Zugriff am 18.04.2024)