Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 084 [01]

Datierung: 16. Oktober 1398

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johan von Mainz nimmt Heinrich von Staffel zum Stiftsmann auf Burg Lahnstein an.

Vollregest:

Erzbischof Johan von Mainz anerkennt die fleißigen Dienste, die Heinrich von Staffel (Staffele), sein »Diener und lieber Getreuer« ihm und dem Stift Mainz (Mentze) lange Zeit geleistet hat und auch künftig leisten soll. Deshalb und aus besonderer Gnade hat er ihn zum Stiftsmannen angenommen.

Er wird ihm jedes Jahr am Martinstag [11. November] 31 Gulden aus dem Zoll zu Lahnstein (Lanstein) geben. Heinrich erhält ebenso ein Stück Weingarten beim Schloss Lahnstein. Der Garten liegt oben herab, geht von dem Breyde Wege herunter, stößt an den erzbischöflichen Garten an der Mauer und an den Suren Bornen außerhalb des Schlosses Lahnstein. Der Weingarten hat früher dem mittlerweile verstorbenen Ritter Conrad von der Porten (Phorten) als rechtes Mannlehen gehört. Weingarten und Geld erhalten nunmehr kraft dieser Urkunde Heinrich und dessen Leibeslehnserben, Sie sollen das rechte Mannlehen mit globden eyden truwen vnd dinsten verdienen, wie es Lehnsrecht und Gewohnheit besagen. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Gernsheim ipso die beati Galli confessoris ... 1398.

Heinrich von Staffel hat in gleicher Weise seinen Revers ausgestellt.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 084 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4198 (Zugriff am 19.04.2024)