Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 077 [02]

Datierung: 1398

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johan von Mainz nimmt Sangwel von Mertenstein als Juden an und erlaubt ihm in einem bestimmten Gebiet Schulden einzutreiben.

Vollregest:

Der Jude Sangwel (Sauwel) von Mertenstein (Merstein) bekennt, dass er vormals von Erzbischof Johann von Mainz (Mencze), seinem »lieben gnädigen Herrn« gefangen genommen worden war und dieser ihn gnädig aus dem Gefängnis entlassen hat. Dafür dankt Sangwel.

Der Erzbischof hat ihm dazu die Gnade erwiesen und ihn die kommenden beiden Jahre als seinen Juden angenommen. Ihm ist es erlaubt, Schulden einzufordern bei Leuten und Untertanen im erzbischöflichen Gebiet bei den Schlössern Sobernheim (Sobrinheym) und Martinstein (Mertenstein). So ist es den Juden zu Bingen und Eltville (Eltevel) gestattet. Sauwel gelobt, dem Erzbischof im Gegenzug 350 Gulden zu bezahlen. Sangwel kündigt an, diesen Brief eigenhändig zu unterschreiben, wie es in der Judenschaft Recht und Gewohnheit ist.

Er hat Claes Portener, den Schultheiß in Eltville, gebeten zur Bekräftigung sein Siegel an diese Urkunde zu hängen, was Claes zusagt.

- Geben [a]

Fußnotenapparat:

[a] Die Einordnung in das Jahr 1398 ergibt sich aus der Stellung des Eintrags innerhalb des Ingrossaturbuches.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 077 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4186 (Zugriff am 19.04.2024)