Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 086 [01]

Datierung: 1398

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johan von Mainz regelt die Bezahlung seiner Schulden bei Friedrich von Riedern.

Vollregest:

Erzbischof Johan von Mainz versichert und gelobt seinem »lieben Getreuen« Friedrich (Frederich) von Riedern die 1.100 Gulden, die ihm auf dem Amt Bischofsheim (Bischoffesheim) ausstehen, zu bezahlen. Zwischen heute und dem Martinstag [11. November] wird er acht Bürgen, wie in anderen Urkunden versichert, bestellen, die Zahlung garantieren und das Geld selbst am Peterstag Kathedra [22. Februar] bezahlen.

Der Erzbischof setzt kraft dieser Urkunde als Geiseln seine »lieben Getreuen«, den Edelherrn Konrad von Bickenbach, Bürger zu Miltenberg (Mildenberg), Eberhard (Ebirhard) von Grumbach den älteren, und Creiß (Kreiß) von Bürgstadt (Burgestad). Wird der Erzbischof bezüglich vorstehender Vereinbarung säumig, kann Friedrich die Geiseln schriftlich oder mündlich mahnen, die sich dann persönlich zusammen mit einem Knecht und zwei Pferden auf Anweisung nach Wertheim, Roden (Ruden) oder Mergentheim in eine öffentliche Herberge begeben müssen und dort Geiselschaft halten müssen. Ausfallende Knechte oder Pferde sind zu ersetzen. Die Geiselschaft geht so lange, bis der Erzbischof eine Urkunde mit den acht Bürgen aufgesetzt hat. Stirbt eine Geisel oder geht außer Landes, muss der Erzbischof binnen 14 Tagen gleichwertigen Ersatz schaffen. Geschieht dies nicht, müssen die verbliebenen Geiseln sich in Geiselschaft begeben.

Der Erzbischof verspricht seinen Geiseln, sie gütlich aus der Verpflichtung zu lösen und dabei schadlos zu halten.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an. Konrad von Bickenbach und die anderen bekennen sich zu ihrer Verpflichtung und geloben vorstehende Abmachung unverbrüchlich zu halten. Sie kündigen ihre Siegel an.

- [ohne Datum] [a]

Quellenkommentar:

[a] Die Einordnung in das Jahr 1398 ergibt sich aus der Stellung des Eintrags innerhalb des Ingrossaturbuches.

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Keine

Metadaten

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 086 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4179 (Zugriff am 16.04.2024)