Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 117v [01]

Datierung: 16. Januar 1399

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johan von Mainz nimmt Ebirhard Ruspe zum Mann an.

Vollregest:

[Erzbischof] Johann [II. von Mainz] hat den Ebirhard Ruspe zu seinem und seines Stiftes Mannen und Diener angenommen. Ebirhard wird dienen und gewarten sobald er dazu aufgefordert wird.

So lange Ebirhard lebt soll er jedes Jahr 50 Gulden Geld erhalten, die ihm zu Mitfasten am Zoll Lahnstein (Lanstein) angewiesen werden. Der Erzbischof weist kraft dieser Urkunde seinen Zollschreiber Peter (Petrus) bzw. den jeweiligen Amtsinhaber an, das Geld entsprechend auszuzahlen.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Wiesebaden feria quinta post octavam Epiphanie ... 1399.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 117v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4175 (Zugriff am 29.03.2024)