Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 121 [01]

Datierung: 1. März 1399

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Apel von Butteler verschreibt dem Mainzer Erzbischof Johan eine Gülte im Dorf Ristingen

Vollregest:

Apel von Butteler bestätigt, dass er die drei Mark Geld, Heiligenstadter (Heilgenstader) Währung, die er jährlich im Dorf Ristungen einnimmt, es sei von Korn, Hafer, Hühnern oder sonstigen Einkünfte, wie diese einst der mittlerweile der verstorbene Otte (Otte) von Rusteberg innegehabt hatte, und er, Apel, von Ottes Erben wegen als Pfandgut besessen hatte, dem Erzbischof Johan von Mainz (Mentze), seinem »lieben gnädigen Herrn« verschrieben und versetzt hat. Erzbischof Johann und sein Stift sollen die drei Mark Geld und sonstigen Einkünfte so lange genießen, bis Ottes Erben die Einkünfte mittels Zahlung von 30 Mark wieder lösen. Die Lösung kann jederzeit erfolgen. Sind die 30 Mark bezahlt, muss der Erzbischof die 3 Mark und die sonstigen Einkünfte wieder frei geben.

Apel kündigt sein Siegel an und bittet seinen »Vetter« Cristoffel von Butteler (Botteler) und seinen »Oheim« Heinrich von Weberstede ihre Siegel neben das seine zu hängen, was diese zusagen.

- Datum Helig(enstadt) Sabbato proximo ante Dominicam Oculi ... 1399.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 121 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4169 (Zugriff am 20.04.2024)