Mainzer Ingrossaturbücher Band 13
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StA Wü, MIB 13 fol. 082 [01]
Datierung: 3. Oktober 1397
Quelle
Aussteller:
Empfänger:
Archiv: Würzburg StaatsA
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Erzbischof Johan von Mainz will dem Ritter Rabanus von Helmstadt 40 Gulden bezahlen.
Vollregest:
[Erzbischof Johan von Mainz] stellt dem Ritter Rabanus von Helmstadt (Helmstat) genannt Rabin von Helmstat eine Urkunde, in der für nicht näher spezifizierte Strafen, Ausgaben, Beschwernisse und anderes 40 Florentiner Gulden versprochen werden, die er kommende Ostern 1398 [a] bezahlen will.
- [Datum] quinta feria post Michaelis.
Rabanus hat einen Revers ausgestellt.
In der gleichen Form wurde dem Beringer von Adelsheim (Adaltzheim) eine Urkunde über 50 Florentiner Gulden gegeben. Die Summe soll kommende Ostern des selben Jahres [1398] ausbezahlt werden.
Fußnotenapparat:
[a] Der Eintrag steht inmitten anderer Einträge aus dem Jahr 1397, doch ist die Lesung des angegebenen Zahlungsziels (XCVIII) eindeutig, der Eintrag muss, wenn keine Verschreibung vorliegt, demnach in das Jahr 1397 eingereiht werden.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Adelsheim: Beringer von (Empfänger)
- Helmstatt: Rabin von (Empfänger)
- Mainz: Johann II. [Eb. 1396/97-1419] (Aussteller)
Ortsindex
- Florenz : Florentiner Gulden (Lokale Währung)
Körperschaften
- Helmstadt : Herren von (Nennung)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 13 fol. 082 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4165 (Zugriff am 28.03.2024)