Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 044 [01]

Datierung: 14. April 1398

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johann von Mainz und die Stadt Mühlhausen/Thüringen schließen einen Burgfrieden auf Burg Seebach.

Vollregest:

Erzbischof Johann von Mainz und die Ratmeister, der Rat und die Stadt Mühlhausen (Mulhusen) schließen auf Burg Seebach (Sebeche) einen Burgfrieden, der innerhalb und außerhalb der Burg und dem Dorf gelten soll und zwar so weit, wie die zune[?] graben vnd czingele reichen, die sich um die Burg ziehen.

Im Gebiet des Burgfriedens werden sich Erzbischof und Ratmeister sowie ihre Amtleute weder mit Worten noch mit Taten gegenseitig belästigen. Wird der Burgfrieden von Mainzer Seite aus gebrochen, wird sich der Amtmann auf Ermahnung binnen acht Tagen nach Mühlhausen begeben und dort so lange verweilen, bis der Übertreter des Burgfriedens den Schaden behoben bzw. gebüßt hat. Wird der Burgfrieden von Seiten der Stadt beschädigt, wird der städtische Amtmann auf Ermahnung binnen acht Tagen nach Heiligenstadt (Heiligenstad) kommen und dort bis zur Wiedergutmachung bleiben.

Neue Beschäftigte auf der Burg müssen vor Anstellung den Burgfrieden mit einem Eid bestätigen. beide Parteien versprechen, den Burgfrieden unverbrüchlich einzuhalten.

Der Erzbischof kündigt sein großes Siegel, die Stadt ihr großes Siegel an.

- Geben ... 1398 des Sontages als man singet in der heiligen kirchen Quasimodo Geniti.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 044 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4105 (Zugriff am 28.03.2024)