Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 038v [01]

Datierung: 15. April 1398

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johann von Mainz bestätigten den Grafen Ernst und Ernst von Gleichen Lehen in Thüringen

Vollregest:

[Erzbischof] Johann [von Mainz] bestätigt, dass Edelherr Ernst Graf und Herr zu Gleichen (Glichen) für sich und für seinen Vater Ernst nacherwähnte Lehen als Mannlehen empfangen hat, nämlich Schloss Gleichen, den Flecken Wandersleben (Wandisleyben), den großen See [Steinsee] bei Schloss Gleichen, 10 Huben Land bei Ringhofen (Rynghofen) gelegen, das Hochgericht (vber hals vnde hand) Hochheim (Hochheym) und den dritten Pfennig an dem dortigen Stabgericht (stabegericht).

Graf Ernst hat dem Erzbischof den Lehnseid geleistet und will die Lehen verdienen, wie Mannlehenrecht dies besagt. Der Erzbischof behält sich seine Rechte und die Rechte seines Stiftes an den Gütern vor. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Heiligenstat feria sexta post Dominicam Quasimodogeniti ... [13]98.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 038v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4097 (Zugriff am 23.04.2024)