Mainzer Ingrossaturbücher Band 13
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StA Wü, MIB 13 fol. 037 [01]
Datierung: 12. April 1398
Quelle
Aussteller:
Empfänger:
Ausstellungsorte:
Archiv: Würzburg StaatsA
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Erzbischof Johann von Mainz nimmt Claes von Leibolz als Lehensmann an.
Vollregest:
L(itte)ra sup(er) quedam few
[Erzbischof] Johann [von Mainz] anerkennt die fleißigen Dienste, die der erzbischöfliche Schenk und »liebe Getreue« Claes (Clas) von Leibolz (Leiboldeßen) ihm und dem Stift Mainz geleistet hat und künftig leisten soll.
Darum und aus besonderer Gnade hat er ihm und seinen Leibeslehnserben kraft dieser Urkunde ein rechtes Mannlehen geliehen, nämlich die Forsthube, die Gundelwin in Sensenbach samt allem Zubehör besessen hat. Clas hat dem Erzbischof einen Lehnseid geleistet und will das Lehen mit truwen und dinsten verdienen, wie Mannlehenrecht und Gewohnheit dies besagen.
Der Erzbischof kündigt sein Siegel an
- Datum Heilgenstat feria sexta post diem Pasche ... [13]98,
Quellenkommentar:
[a] Überschrift und Text dürften nichts miteinander zu tun haben.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Mainz: Johann II. [Eb. 1396/97-1419] (Aussteller)
- Leibolz: Claes von (Empfänger)
- Gundelwin (Nennung)
- Scheuben: Nikolaus (Nennung)
Ortsindex
- Heiligenstadt : Stadt (Ausstellungsort)
- Sensenbach : Ort (Nennung)
Körperschaften
- Leibolz : Herren von (Nennung)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 13 fol. 037 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4094 (Zugriff am 28.04.2024)