Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 035v [01]

Datierung: 8. April 1398

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johann von Mainz nimmt einige Ritter und Edelknechte von Buchenau zu Mannen an.

Vollregest:

[Erzbischof] Johann [von Mainz] anerkennt die fleißigen Dienste, die die drei Ritter Eberhard (Ebirhard), Gotschalk und Herman von Buchenau (Buchenauwe), Otte, der Bruder des Gotschalk, die Brüder Eberhard (Ebirhart), Nythart und Wilhelm von Buchenau, alle drei Söhne des Ritters Eberhard, weiter Wetzel (Wecczel) von Buchenau, verstorbener Sohn des Ritters Otte, sodann Gottschalk, der Sohn [?] des Ritters Herman, und schließlich die Brüder Sitich und Wigand von Buchenau, Söhne des verstorben Ritters Apel, ihm und dem Stift Mainz geleistet hat und künftig leisten soll.

Der Erzbischof hat sie zu seinen und des Mainzer (Mencze) Stiftes Mannen gewonnen. Im Gegenzug verschreibt er ihnen als Mannlehen 40 Gulden Geld auf dem Zoll Lahnstein (Lanstein), die ihnen der dortige Zollschreiber jährlich zu Weihnachten auszahlen soll. Die Buchenauer haben dem Erzbischof einen Lehnseid geleistet, treu und hold zu sein, und das Lehen mit truwen eyden vnd diensten zu verdienen, wie Lehnrecht und Gewohnheit dies besagen. Die Buchenauer sollen das Lehen, das an ihre Leibeslehnserben vererbt wird, zu Lebzeiten des Erzbischofs nicht aufsagen.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Heilgenstad feria secunda post festum Passche ... [13]98.

Quellenkommentar:

Der Ausstellung des Reverses der Herren von Buchenau wird als Notiz auf fol. 36v des Ingrossaturbuches erwähnt.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 035v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4091 (Zugriff am 19.04.2024)