Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 018v [02]

Datierung: 26. Dezember 1397

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johann von Mainz sichert der Burg und der Stadt Weinsberg als Pfandinhaber zu, sie ihn ihren Rechten und Freiheiten zu belassen.

Vollregest:

- Aliud privilegium predicti opidi Winsperg

[Erzbischof] Johann [II.] von Mainz bekennt, dass seine lieben Getreuen, die Ratsmeister, Bürgermeister, Richter, der Rat und die Bürger zu Weinsberg (Winsperg) gelobt haben (globet gehuldet und gesworen han), ihm, seinen Amtsnachfolgern (unß nachkomen) und dem Stift Mainz (mencze) gehorsam sein zu wollen, wie dies die Urkunden (brieve) besagen, die hierüber ausgetauscht und besiegelt worden sind.

Der Erzbischof verspricht, Burg und Stadt Weinsberg in allen ihren Gnaden, Rechten und Freiheiten zu belassen. Er will sie ohne alle Arglist schützen, schirmen und rechtlich verteidigen wie seine anderen Burgen und Städte auch.

Alle Rechtsgarantien (hantfesten) zwischen der Herrschaft von Weinsberg und den Bürgern der Stadt Weinsberg, die vor Ausfertigung dieser Urkunde vereinbart worden sind, sollen ihre Gültigkeit behalten.

Die Weinsberger können sich zu Lebzeiten des Erzbischofs mit 7.000 Gulden aus der Pfandschaft lösen, wie dies die Urkunden besagen, die hierüber ausgetauscht wurden.

Der Erzbischof kündet sein Siegel an.

- Datum [1397] ipsa die beati Stefani protomartyriis

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 018v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3637 (Zugriff am 19.04.2024)