Mainzer Ingrossaturbücher Band 13
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StA Wü, MIB 13 fol. 018v [01]
Datierung: 4. Januar 1398
Quelle
Aussteller:
Empfänger:
Ausstellungsorte:
Archiv: Würzburg StaatsA
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Erzbischof Johann II. von Mainz sichert Burg und Stadt Weinsberg im Namen seines Stiftes zu, dass sie weder einzeln noch gemeinsam verpfändet werden sollen.
Vollregest:
- Privilegium opidi Winsperg
[Erzbischof] Johann [II.] von Mainz bekennt, dass er die Burg (slos) Weinsberg (Winsperg) zur Zeit innehat. Er sichert den Bewohnern von Burg und Stadt zu, dass sie weder einzeln noch zusammen (gemeinlich oder besunder) mit Leib und Gut (yre liebe od(er) ire gut) von ihm und seinen Amtsnachfolgern (uns nachkomen) im Stift Mainz (mencze) verpfändet werden (phandbar sin) sollen. Er nimmt sie deshalb von allen Pfandschaftsverträgen aus.
Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.
- Datum Seligenstat feria sexta post diem circumcisio domini anno eiusem [1398]
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Mainz: Konrad I. [Eb. 1160-65 / 1183-1200] (Aussteller)
Ortsindex
- Weinsberg : Burg (Nennung)
- Weinsberg : Stadt (Nennung)
- Seligenstadt : Stadt (Ausstellungsort)
Körperschaften
- Weinsberg : Ortsverwaltung [Weinsberg] (Empfänger)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 13 fol. 018v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3636 (Zugriff am 25.04.2024)