Mainzer Ingrossaturbücher Band 13
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StA Wü, MIB 13 fol. 017v [02]
Quelle
Aussteller:
Empfänger:
Ausstellungsorte:
Archiv: Würzburg StaatsA
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Erzbischof Johann II. von Mainz bestätigt die geistlichen und weltlichen Privilegien der Stadt Amorbach.
Vollregest:
- Confirmatio privilegiorum et iurium facta illis de Amerbach
[Erzbischof] Johann [II.] von Mainz anerkennt die "sunderliche gunst und fruntschafft", die ihn und sein Stift mit Bürgermeistern, Schöffen und Bürgern der Stadt Amorbach (Amerbach) verbindet. Kraft dieser Urkunde bestätigt er den Amorbachern deshalb sämtliche geistlichen und weltlichen "friheide, rechte, gewonheide", die seine Amtsvorgänger im Stift Mainz (mencze) und das Domkapitel (capitel daselbest) ihnen bisher gewährt haben. Der Erzbischof behält sich dabei aber die Rechte und Freiheiten der Stiftsgeistlichkeit vor.
Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.
- Datum Miltenberg Sabbatto post diem beate Andree apostoli [13]97
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Mainz: Johann II. [Eb. 1396/97-1419] (Aussteller)
Ortsindex
- Miltenberg : Stadt (Ausstellungsort)
Körperschaften
- Amorbach : Stadtverwaltung (Empfänger)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 13 fol. 017v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3633 (Zugriff am 23.04.2024)