Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 287v [02]

Datierung: 19. Dezember 1402

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

MIB 13 fol. 287v [02]

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johann II. von Mainz regelt die Bezahlung seiner Schulden bei Graf Wilhelm von Wied und Gerlach von Wied, Herr zu ISenburg, und Salentin von Isenburg.

Vollregest:

Erzbischof Johann von Mainz ist mit dem Edelherrn Wilhelm Graf zu Wied (Widde, Wydde), Propst zu Aachen (Aiche), und Gerlach von Wied, Herr zu Isenburg, seinem »lieben Neffen«, gütlich übereingekommen bezüglich aller Forderungen, die ihnen bis auf den heutigen im Dienst für ihn bzw. für das Stift in diesem Krieg gegen den Landgrafen Hermann von Hessen und seine Helfer entstanden sind.

Der Erzbischof muss ihnen 1.100 Gulden zahlen. Dafür hat er ihnen kraft dieser Urkunde in zwei ledige Turnosen am Zoll Lahnstein (Lanstein) eingesetzt. Dort dürfen sie auf Abschlag so lange das dort eingehende Geld einnehmen, bis die Schuld abgetragen ist. Danach wird diese Urkunde ungültig und muss zurückgegeben werden.

Der Erzbischof weist den Zollschreiber Peter, seinen »lieben Getreuen« an, das auf den Turnosen eingehende Geld entsprechend auszuzahlen. Sollte ein neuer Zollschreiber ernannt werden, darf dies erst geschehen, nachdem er gelobt hat, die Zahlung wie oben geschrieben vorzunehmen.
- Datum Lanstein ut supra [Lanstein feria tertia ante diem beati Thome apostoli ... 1402].

In gleicher Form wurde Salentin (Sallentin) von Isenburg dem älteren und dessen Sohn Salentin eine Urkunde über 1.100 Gulden gegeben.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 287v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/25794 (Zugriff am 16.05.2024)