Böhmer/Will, Regesten (706-1288)

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BW, RggEbMz 36 Nr. 078

Datierung: 6. September 1262

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Böhmer/Will, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Böhmer/Will, Regesten mit Verweis auf: Gudenus, C. d. II, 315. ‒ Vergl. Würdtwein, N. subs. IV, praef. XXIX; May, Gesch. des Kollegiatstifts Aschaffenburg. 113. (Auch im Archiv f. Unterfranken. IV, Heft 2); Archiv u. s. w. XX, Heft 3, s. 85; Amrhein, Beiträge z. G. des Archidiaconates Aschaffenburg. in: Archiv des histor. Vereins für Unterfranken. XXVII, 113.

Inhalt

Kopfregest:

Streit über die Wahl des Propstes zu Aschaffenburg.

Vollregest:

Erzbischof Wernher beurkundet, dass der Streit über die Wahl des Propstes zu Aschaffenburg dahin verglichen worden sei, dass dem dortigen Kapitel die Wahl zustehe, dass es jedoch nur einen Canonikus der Mainzer Hauptkirche wählen dürfe. Sollte das Kapitel jemals von dieser Bestimmung abweichen, so würde es für alle Zeit das obige Wahlrecht verlieren und dieses Würde den Mainzer Erzbischöfen zufallen.

- D. Maguntie, 1262, 8 id. Septbr.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

BW, RggEbMz 36 Nr. 078, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/17172 (Zugriff am 17.05.2024)