Böhmer/Will, Regesten (706-1288)

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BW, RggEbMz 25 Nr. 079

Datierung: (Frühjahr) 1119

Quelle

Aussteller:

Archiv: Böhmer/Will, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Böhmer/Will, Regesten mit Verweis auf: Jaffé, Mon. Mog., 389. (Epist. Mog. nr. 44.) -Kolbe, 87, 96 u. 99. (Hierzu vergl. Schum in: Gött. gel. Anz. 1873. S. 1064.); Bernheim, Lothar III u. das Wormser Concordat. 62.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adalbert befiehlt den Hildesheimern, da die in Gandersheim vorgenommene Wahl als nicht kanonisch befunden wurde, bis zum 4. Mai einen Bischof zu wählen und ihn am 8. Mai in Erfurt zur Weihe zu präsentieren. Würde seiner Aufforderung bis zur bestimmten Frist keine Folge gegeben, so bedroht er sie mit der Entfernung aus ihren Ämtern und mit Ausschließung aus der Gemeinschaft der Kirche.

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Keine

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Zitierhinweis:

BW, RggEbMz 25 Nr. 079, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/12407 (Zugriff am 26.04.2024)