Böhmer/Will, Regesten (706-1288)

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BW, RggEbMz 24 Nr. 026

Datierung: 29. Juli 1099

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Böhmer/Will, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Böhmer/Will, Regesten mit Verweis auf: Jaffé, Reg. Pont., nr. 4013; Jaffé, Mon. Mog., 377. (Epist. Mog. nr. 32.)

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Gegenpapst Clemens III. spricht gegen den Propst Godebold sowie den gesammten Klerus von Mainz sein Bedauern über die traurigen Verhältnisse ihrer Kirche aus.

Vollregest:

Der Gegenpapst Clemens III. spricht gegen den Propst Godebold sowie den gesammten Klerus und das Volk von Mainz sein Bedauern über die traurigen Verhältnisse ihrer Kirche aus, klagt über den Erzbischof Ruthard, der der Simonie beschuldigt einer dreimaligen Aufforderung nach Rom zu kommen, nicht Folge gegeben habe, vielmehr zu den Feinden des Reiches und den Verächtern des göttlichen Gesetzes übergegangen sei; auch sei er des Tempelraubs schuldig. Diesen habe desshalb die römische Kirche verurteilt und er verbiete die Gemeinschaft mit demselben bei Strafe des Anathems.

- Dat. per man. Tiedrici Alban. ep. 4 Kal. Aug., defuncto Urbano 6 Kal. Aug. sine viatico corp. et sanguinis Dom.

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Keine

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Zitierhinweis:

BW, RggEbMz 24 Nr. 026, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/12060 (Zugriff am 07.05.2024)