Böhmer/Will, Regesten (706-1288)

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BW, RggEbMz 22 Nr. 109

Datierung: 1074 bis 1075

Quelle

Aussteller:

Archiv: Böhmer/Will, Regesten

Weitere Überlieferung:

Verdächtige Urkunde

  • Böhmer/Will, Regesten mit Verweis auf: Hartzheim, D. C. III, 175. (Ex veteri codice MS. Bibliothecae Metropolitanae Mog. descripsit Cl. Schannatus. b. m.) Dobner, Ann. Hagec. V, 456; Moser, G. d. päpstl. Nuntien in Deutschland. I, 540; Boczek, Cod. d. Morav. I, 161;Erben, Reg. Bohem. I. 67. Vergl. Binterim, Deutsche Concilien. III, 435; Hefele-Hergenröther, Conc. G. V, 46 vermutet gewiss mit gutem Grund, dass die Enzyclika entweder gar nicht dem Papst vorgelegt oder wenigsten nicht von demselben approbiert worden sei.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Siegfried I. schreibt an alle Suffraganbischöfe und Äbte seiner Erzdiözese über das Dekret der Synode zu Rom ...

Vollregest:

... die Enthaltsamkeit der Kleriker betreffend, dass durch die päpstlichen Legaten einige Priester suspendiert, andere excommuniziert worden seien und er dem Papst Gregor geschrieben habe, dass unter der Geistlichkeit große Aufregung entstanden sei; hierauf habe der Papst geantwortet, wegen der großen Menge solle mit Schonung vorgegangen; werden; Siegfried befiehlt daher, dass alle, welche ihr Gewissen beschwert finden, weil sie ihre Konkubinen nicht entlassen hätten, ihm zuzuschicken seien. 

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Keine

Metadaten

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Zitierhinweis:

BW, RggEbMz 22 Nr. 109, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/11539 (Zugriff am 10.05.2024)