Böhmer/Will, Regesten (706-1288)

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BW, RggEbMz 22 Nr. 094

Datierung: ca. Februar 1074

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Böhmer/Will, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Böhmer/Will, Regesten mit Verweis auf: Jaffé, Mon. Bamb. 88. (Cod. Udalr. nr. 42) ‒ Dünzelmann, Die chronologischen Noten des Registrum Gregorii VII. in: Forschungen z. d. G. XV, 523 flgde. führt gegen Jaffé den Beweis, dass dieses Schreiben c. 1074 Febr. zu setzen sei.

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Siegfried I. schreibt an den Papst Gregor VII, er könne zur einberufenen Synode nicht kommen, weil seine krankheit immer noch zunehme.

Vollregest:

... er hätte ein brennendes Verlangen, zum Papst zu kommen und könnte im Verkehr mit heiligmäßigen Männern viel Heilsames lernen.

Hierauf dankt er, dass der Papst seine Gesandten wohlwollend empfing und dass er zur höchsten Würde erhoben ihrer früheren Freundschaft noch eingedenk sei. Da ihm der Papst eine Rüge wegen zu laxen Lebens gegeben habe, so müsse ihn ein Feind verschwärzt haben, der den Frieden und die Eintracht stören wolle; denn er lebe durchschnittlich streng, und habe nur auf das Drängen seiner Brüder wegen seiner Gesundheit in seiner gewohnten früheren Lebensweise einiges geändert.

Die Vernehmung der Bischöfe, die ihm aufgetragen wurde, konnte er wegen Kürze der Zeit noch nicht vornehmen; über die Buße des Bischofs von Straßburg könne er nichts berichten, weil er früher nichts davon wusste. Wegen der Enthaltsamkeit der Kleriker und der simonistischen Übelstände werde er gehorsam gegen Gott und die Aufträge des Papstes das mögliche vorkehren.

Zum Schluss meint er: Erit autem apostolicae mansuetudinis et paternae discretionis, sic ad fratres ecclesiastica mandata dirigere, ut et temporum opportunitates et singulorum possibilitatem dignemini inspicere; ut et deviantibus et discolis adhibeatur disciplina, quae debetur et infirmis et opus habentibus medico, compassio charitatis non negetur. Sicque examinatis negociorum causis adhibeatur judicii censura, ut apostolicae discretionis et paternae pietatis modum non excedat justitiae mensura.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Personenindex

Zitierhinweis:

BW, RggEbMz 22 Nr. 094, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/11524 (Zugriff am 20.05.2024)