Böhmer/Will, Regesten (706-1288)
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BW, RggEbMz 19 Nr. 037
Datierung: 26. Juli 1025
Quelle
Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort
Archiv: Böhmer/Will, Regesten
Weitere Überlieferung:
- Böhmer/Will, Regesten mit Verweis auf: Stumpf, Acta imp. nr. 280.
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Erzbischof Aribo ist zu Trebur Intervenient bei König Konrad II.
Vollregest:
Erzbischof Aribo ist Intervenient bei König Konrad II., welcher dem Bischof Adalbold von Utrecht bewilligt, dass die Hörigen und Freien des Bistums Utrecht ausschließlich unter dessen Vogt stehen und die Wachspflichtigen, wie die unter dem Hochstift stehenden freien gleiche Rechte wie die in Köln haben sollen; zugleich schenkt er demselben Hochstift das königliche Recht an dem Nachlass der fremden Priester.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Utrecht: Adalbold II. [Bi. 1010-1026] (Nennung)
- König: Konrad II. [1024-1039] (Nennung)
- Mainz: Aribo [Eb. 1021-1031] (Nennung)
Ortsindex
- Köln : Stadt (Nennung)
- Trebur : Ort (Nennung)
Körperschaften
- Utrecht : Bischöfe (Nennung)
Zitierhinweis:
BW, RggEbMz 19 Nr. 037, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/11280 (Zugriff am 10.05.2024)