Böhmer/Will, Regesten (706-1288)

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BW, RggEbMz 19 Nr. 037

Datierung: 26. Juli 1025

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Böhmer/Will, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Böhmer/Will, Regesten mit Verweis auf: Stumpf, Acta imp. nr. 280.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Aribo ist zu Trebur Intervenient bei König Konrad II.

Vollregest:

Erzbischof Aribo ist Intervenient bei König Konrad II., welcher dem Bischof Adalbold von Utrecht bewilligt, dass die Hörigen und Freien des Bistums Utrecht ausschließlich unter dessen Vogt stehen und die Wachspflichtigen, wie die unter dem Hochstift stehenden freien gleiche Rechte wie die in Köln haben sollen; zugleich schenkt er demselben Hochstift das königliche Recht an dem Nachlass der fremden Priester. 

Quellenansicht

Keine

Metadaten

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Körperschaften

Zitierhinweis:

BW, RggEbMz 19 Nr. 037, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/11280 (Zugriff am 10.05.2024)