Böhmer/Will, Regesten (706-1288)

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BW, RggEbMz 19 Nr. 021

Datierung: Nach dem 13. Mai 1024

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Böhmer/Will, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Böhmer/Will, Regesten mit Verweis auf: Jaffé, Mon. Mog. 363. (Epist. Mog. nr. 25.) Vergl. Eichorn, Episc. Cur. 61; Hartzheim, Deutsche Conc. III, 63; Giesebrecht, Kaisergeschichte II, 672 u. auch S. 201. (3 aufl.)

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Aribos Suffraganbischöfe sind mit Ausnahme des Bischofs Bruno von Augsburg auf einer Synode zu Höchst versammelt.

Vollregest:

Aribos Suffraganbischöfe, welche mit Ausnahme des Bischofs Bruno von Augsburg sämtlich auf einer Synode zu Höchst versammelt waren, bitten den Papst Benedict VIII., er möge ihnen doch Aufschluss darüber geben, ob ihr Metropolit wirklich auf die Denunziation eines anathematisierten Weibes hin (der Irmingard) seine Würden verloren habe; es komme ihnen dieses unglaubhaft vor und würde, wenn es wahr wäre, die Ordnung der ganzen Religion umwerfen. Sie bitten ihn also insgesamt, er möge, wenn etwas unvorsichtig geschehen sei, dies vorsichtig wieder gutmachen. 

Quellenansicht

Keine

Metadaten

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Zitierhinweis:

BW, RggEbMz 19 Nr. 021, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/11264 (Zugriff am 28.04.2024)