Böhmer/Will, Regesten (706-1288)

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BW, RggEbMz 17 Nr. 013

Datierung: 28. April 976

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Böhmer/Will, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Böhmer/Will, Regesten mit Verweis auf: Guden, C. d. I, 352; Dobner, Ann. Hagec. IV, 245; Boczek, Cod. Morav. I, 96; Erben Rest. Boh. I, 31; May, Gesch. des Colleg.-Stiftes zu Aschaffenb. im Archiv. des hist. Ver. f. Unterfr. IVb, 51; Dahl, G. von Aschaffenburg. 13; Ossenbeck, Vita Willigisi. 37; Euler, Willigis 32 u. 33; Zimmermann, Bruno v. Cöln. (Leipz. Dissert.) 28. (Nach Wattenbach, Deutschland's Gqq. 3 Aufl. II, 379.)

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Protokoll einer Synode in Mainz in Sachen des Kantors Gozmar.

Vollregest:

Der Aschaffenburger Kantor Gozmar, welcher nach dem Unterlehrer Alemar schlagend einen Knaben unversehends getötet hatte, verfolgte mit seinen Verwandten, geistlichen sowohl als weltlichen, den Alemar und belagerte ihn in den Kirchentürmen mit der Absicht der Tötung, bis Graf Meingot am folgenden Tag ihn befreite und den Angreifer gefangen nahm. Der Erzbischof Willigis, vom Papst beauftragt, spricht das Urteil über die Schuldigen, indem er verfügt, dass nie mehr als drei aus einer Sippe in die Aschaffenburger Kirche aufgenommen werden sollen und erlässt bezüglich der Schulen eine Reihe merkwürdiger Verordnungen.

- D. 4 kal. Maii 976; A. Moguntie. 

Quellenkommentar:

Vgl. dazu: Wagner, Äbte S. 22.

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Keine

Metadaten

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Zitierhinweis:

BW, RggEbMz 17 Nr. 013, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/11041 (Zugriff am 29.03.2024)