Böhmer/Will, Regesten (706-1288)

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BW, RggEbMz 10 Nr. 002

Datierung: 20. Mai 891 ?

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Böhmer/Will, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Böhmer/Will, Regesten, mit Verweis auf: Schannat, Trad. Fuld. 214; Kremer, Orig. Nassoic. II, 20; Dronke, C. d. 288. - Das Datum dieser Urkunde gibt zu so vielen Zweifeln Veranlassung, dass dieselbe jedenfalls verdächtig erscheinen muss; da Sigihart i. J. 891 seine Abtswürde niederlegte und Hatto in demselben Erzbischof wurde, so ist dieses Jahr das einzig mögliche. -Verg. Stein, K. Konrad I v. Franken. 95.

Verdächtige Urkunde

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Hatto ist Zeuge bei König Arnolf auf einer Reichsversammlung zu Frankfurt.

Vollregest:

Zeuge bei König Arnolf, der auf einer Reichsversammlung zu Frankfurt einen Gütertausch zwischen einem gewissen Meginfrid und dem Abt Sigihart von Fulda genehmigt.

Vestitura totius concambii coram rege acta est a. 889, ind. 7, mense Majo, die 20.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Zitierhinweis:

BW, RggEbMz 10 Nr. 002, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/10730 (Zugriff am 25.04.2024)