Frankfurt, Institut für Stadtgeschichte

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Ffm. Inst.StadtG. MzLehen. Nr. 114

Datierung: 6. März 1421

Quelle

Aussteller:

Quellenbeschreibung:

Pergamenturkunde, Frankfurt, Institut für Stadtgeschichte, Mainzer Lehenurkunden Nr. 114. Rückvermerke: Registrata-Vermerk. Rückvermerke: In ladula C Hoest

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Hartman Beyer bekommt das ihm bisher vorenthaltene Mannlehen seines Vaters von Erzbischof Konrad [III.] von Mainz in Bensheim nun ausbezahlt.

Vollregest:

Hartman Beyer, Sohn des verstorbenen Ritters Hartman Beyer [von Boppard], urkundet: der verstorbene Erzbischof Adolf von Mainz, Bischof von Speyer, hat das Mannlehen seines Vaters vom Erzstift Mainz in Höhe von 20 Gulden jährlich auf 40 Gulden jährlich auf der Stadt Bensheim gebessert (abzulösen mit 400 Gulden); eine Urkunde darüber wurde ausgestellt. Diese 40 Gulden hat Hartman von dem verstorbenen Erzbischof Johann gefordert, aber nicht erhalten; darauf ist er mit diesem übereingekommen, dass er als Mannlehen 20 Gulden jährlich erhält; die Urkunde darüber wurde jedoch nicht ausgefertigt. Nun erhält er die 20 Gulden jährlich von Erzbischof Konrad [III.] von Mainz auf der Stadt Bensheim. Der Empfänger schwört den Lehenseid.
- [Datum] feria quinta post Dominicam Letare.

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Keine

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Zitierhinweis:

Ffm. Inst.StadtG. MzLehen. Nr. 114, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2451 (Zugriff am 24.04.2024)