Mainzer Ingrossaturbücher Band 1

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StA Wü, MIB 1 fol. 199

Datierung: 13. April 1383

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Kuno von Reifenberg bekennt, dass Erzbischof Adolf von Mainz ihn zu seinem und des Stiftes Burgmann auf Burg Eltville gewonnen hat.

Vollregest:

Kuno (Conne, Cuno) von Reifenberg (Riffinb(er)g) bestätigt, dass Erzbischof Adolf von Mainz (Mentze), sein »lieber gnädiger Herr«, ihn zu seinem und des Stiftes Burgmann gewonnen hat. Als Burglehen hat der Erzbischof ihm und seinen Leibeslehnserben eine Jahresgülte in Höhe von 10 Gulden verschrieben, die jährlich am Martinstag [11. November] gezahlt wird. Kuno soll das Burglehen auf Verlangen gemäß Burglehnsrecht und Gewohnheit mit seßen, truw(e)n, dinsten und eiden auf Burg (sloße) Eltville (Eltevil) verdienen. So steht es in der Urkunde, die er vom Erzbischof diesbezüglich erhalten hat.

Der Erzbischof und sein Stift können die 10 Gulden Jahresgülte mit Zahlung von 100 Gulden ablösen. Danach werden Kuno bzw. seine Erben 10 Gulden Geld auf Eigengut belegen, das möglichst nahe bei Burg Eltville gelegen ist, und das Geld zu den gleichen Bedingungen auf Burg Eltville als rechtes Burglehen empfangen und verdienen.

Kuno kündigt sein Siegel an.

- […] geben […] 1383 off dem mantag nach dem sontage als man singet in der heilgen kirche Jubilate.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 1 fol. 199, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/481 (Zugriff am 26.04.2024)