Mainzer Ingrossaturbücher Band 1
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StA Wü, MIB 1 fol. 031 [02]
Datierung: 19. Oktober 1378
Quelle
Aussteller:
Empfänger:
Ausstellungsorte:
Archiv: Würzburg StaatsA
Weitere Überlieferung:
- Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 26 (Verweis auf: Würzburg, StA, Lib. reg. 5 fol. 194).
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Die Grafen von Rieneck klären kurmainzische Lehnsangelegenheiten.
Vollregest:
Die Brüder Gerhardt und Gottfried (Gotfryd), Grafen zu Rieneck (Rienecke, Renecke) bekennen, dass sie sich mit ihrem »Vetter« Graf Ludwig (Ludewig) von Rieneck gütlich geeinigt haben. Sollten die Brüder ohne Leibeslehnserben sterben, sollen ihre Lehen zu den gleichen Bedingungen an Graf Ludwig und dessen Leibeslehnserben fallen.
Sie bitten den erwählten Erzbischof Adolf zu Mainz (Mentze), Bischof zu Speyer (Spire), diesem zuzustimmen, da die Lehen von ihm und seinem Stift her rühren.
Sie kündigen ihr Siegel an.
- Geben zu Jare uff den dinstag nach Sant Gallen tag ... 1378.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Rieneck: Gerhard von (Aussteller)
- Rieneck: Gottfried von (Aussteller)
- Rieneck: Ludwig von (Nennung)
- Mainz: Adolf I. [Eb. 1373/81-1390] (Empfänger)
Ortsindex
- Jare [?] : Ort (Ausstellungsort)
Körperschaften
- Speyer : Bischöfe (Nennung)
- Rieneck : Grafen von (Nennung)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 1 fol. 031 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/336 (Zugriff am 29.03.2024)