Mainzer Ingrossaturbücher Band 1

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StA Wü, MIB 1 fol. 093v

Datierung: 18. Juli 1378

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Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 26.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Elekt Adolf von Mainz bestätigt dem Grafen Johann zu Sayn das elterliche Burglehen in Lahnstein.

Vollregest:

Adolf [erwählter Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer] verleiht aus besonderer Gunst und Freundschaft zu dem Grafen Johann zu Sayn (Seyn), und wegen des nützlichen Dienstes, die er künftig dem Erzbischof und dem Stift Mainz leisten kann, diesem das Burglehen, das seine Eltern schon von Adolfs Amtsvorgängern erhalten hatten, nämlich 100 Gulden jährliche Gülte vom Zoll Lahnstein (Lanstein), die nun ihm und seinen Leibeslehnserben jeweils zwischen Martini [11. November] und Weihnachten ausgezahlt werden sollen. Der Graf soll sie mit eyde(n), truwen und dinsten nach Recht und Gewohnheit als mainzisches Burglehen verdienen. Der Lahnsteiner Zollschreiber Nikolaus, des Erzbischofs »lieber Getreuer«, erhält entsprechende Anweisungen.

Solange der Krieg gegen seinen Widersacher und dessen Brüder, den Markgrafen von Meißen (Messen), währt, soll der Graf nichts gegen das Erzstift unternehmen und sein Burglehen auch nicht aufgeben. Muss er aber auf Gebot des Kaisers gegen den Erzbischof zu Felde ziehen, soll er das Burglehen dem Erzbischof einen Monat vorher aufgeben und das den Amtmann zu Lahnstein wissen lassen.

Haben sich Mainz und Meißen dann gesühnt, wird der Graf das Burglehen [wieder] einnehmen und damit dem Stift Mainz wie andere erzstiftische edel burgmanne verbunden sein.

- Datum Eltvil dominica post Margarethe …1378.

Item in eadem forma reversus est data domino.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 1 fol. 093v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1334 (Zugriff am 28.03.2024)