Mainzer Ingrossaturbücher Band 1

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StA Wü, MIB 1 fol. 088 [02]

Datierung: 28. Juli 1378

Quelle

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Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 26.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Elekt Adolf von Mainz regelt mit dem Juden Fyvelyn von Dieburg die Rückzahlung einer Geldschuld.

Vollregest:

Adolf [erwählter Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer] bekennt, dass er dem Juden Fyvelyn (Fivelin, Vyvelyn) von Dieburg (Dyepurg), Bürger zu Frankfurt, von Konrad (Conrat) Rabenold (Rabenold(en)) her 100 gute schwere Gulden schuldet, die er dem Erzbischof zinslos geliehen hat und gelobt, sie kommenden Tag Michaelis [29. September] zurückzuzahlen. Tut er dies nicht, werden bis zur Zahlung für jeden Gulden jede Woche zwei junge Heller Zinsen fällig.

Adolf setzt ihm zu Bürgen seine liben getreuen: Diether (Dyther) Gans, Vogt zu Otzberg (Otsp(er)g), Ruprecht Ulner, Amtmann zu Hofheim (Hofh(eim)), Konrad (Conrad) Rabenold und Gelffrich Kreyz von Ulffirsheym, Edelknechte.

Kommt der Erzbischof in Zahlungsverzug, sollen sie 14 Tage nach mündlich oder schriftlich erfolgter Aufforderung durch die Gläubiger je einen Knecht und ein Pferd zum Einlager in die Stadt Frankfurt in das Haus des Fyvelin oder in ein Haus der Erben schicken. Knechte und Pferde müssen bei Bedarf ausgetauscht werden. Stirbt ein Bürge oder geht außer Landes, muss der Erzbischof binnen Monatsfrist einen gleichwertigen oder besseren Ersatzbürgen stellen. Tut er das nicht, müssen die anderen Bürgen so lange einreiten, bis der Ersatzbürge gestellt ist. Der Erzbischof verspricht seinen Bürgen, sie schadlos zu halten. Die Bürgen bekennen sich zu ihrer Verpflichtung [und kündigen ihre Siegel an].

- Datum Eltvil … 1378 …quarta feria proxima post diem sancti Jacobj.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 1 fol. 088 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1312 (Zugriff am 29.03.2024)