Mainzer Ingrossaturbücher Band 1

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StA Wü, MIB 1 fol. 098

Datierung: 20. Dezember 1411

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Das Mainzer Domkapitel gibt seine Zustimmung, dass Erzbischof Johann über die ihm verpfändete Burg Lichtenberg nach Belieben verfügen darf.

Vollregest:

Dekan Eberhard (Ebirhard) [von Eppelborn] und das Kapitel des Domes zu Mainz (Mencze) bekennen, dass Schloss Lichtenberg (Liechtenberg) samt Zubehör dem Erzbischof Johann [II.] von Mainz, ihrem »lieber gnädigen Herrn« für eine Geldsumme verpfändet ist, wie dies in Urkunden festgehalten ist.

Der Erzbischof hat sie nun gebeten, ihm zu erlauben, zum Wohle des Erzstiftes nach Belieben mit dem Schloss verfahren zu dürfen. Kraft dieser Urkunde gibt das Domkapitel nun seine Zustimmung, dass der Erzbischof die halbe Burg nach Belieben veräußern darf.

Das Kapitel kündigt das große Kapitelsiegel an.

- Datum …1411 … in vigilia sancti Thome apostoli.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 1 fol. 098, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1305 (Zugriff am 25.04.2024)