Mainzer Ingrossaturbücher Band 1

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StA Wü, MIB 1 fol. 210v

Datierung: 1. August 1392

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Johann von Karben bekennt, dass Erzbischof Konrad von Mainz ihn zum erzstiftischen Burgmann auf Schloss Aschaffenburg gewonnen hat.

Vollregest:

Johann von Karben (Carben) bekennt, dass Erzbischof Konrad von Mainz (Mencze), des Heiligen Römischen (romischen) Reiches in Deutschen (dutschen) Landen Erzkanzler, sein »lieber gnädiger Herr«, ihn und seine Leibeslehnserben aus besonderer Gnade zu erzstiftischen Burgmannen auf seinem Schloss Aschaffenburg (Aschaffinb(er)g) gewonnen hat. Sie sollen das Lehen gemäß Lehenrecht und Gewohnheit mit truwen, eiden und dinsten verdienen. Der Erzbischof gibt ihm im Gegenzug 100 Gulden. Wollen Johann und die Seinen nicht mehr Burgmannen sein und dem Erzbischof die burgmannschafft aufsagen, müssen sie ihm 400 Gulden zurückzahlen. Gewinnen Johann und die Seinen freies Eigengut, sollen sie Mainz 10 Gulden Geld auf diesem Gut, nahe bei Aschaffenburg gelegen, beweisen, gemäß Burglehenrecht aufgeben und von Erzbischof und Erzstift als rechtes Burglehen mit eiden, seßen und dinsten tragen und verdienen.

Johann kündigt sein Siegel an.

- … geben 1392 … uff sandt Peders da ad vincula.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 1 fol. 210v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1275 (Zugriff am 29.03.2024)