Mainzer Ingrossaturbücher Band 1

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StA Wü, MIB 1 fol. 112

Datierung: 5. November 1391

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Das seinerzeitige Bündnis zwischen Kaiser  Karl [IV.], Wenzel von Böhmen, Erzischof Gerlach von Mainz und Bischof Albrecht zu Würzburg soll jetzt unter Bischof Gerhard von Würzburg und Erzbischof Konrad II. von Mainz weiterhin Geltung haben

Vollregest:

Bischof Gerhard von Würzburg (Wirczpurg) bekennt, dass der mittlerweile verstorbene Römische (romisch(er)) Kaiser  Karl [IV.], König von Böhmen (Beheym) und Wenzel, der jetzige Römischer König und König von Böhmen (Beheim), Markgraf zu Brandenburg (Nrandenb(er)g) und Lausitz (Lusicz), der ehemalige Erzischof Gerlach von Mainz und der ehemalige Bischof Albrecht zu Würzburg mit Willen und Wissen deren beider Kapitel miteinander ein Bündnis geschlossen haben, wie das die Briefe besagen, die diesbezüglich ausgestellt wurden.

Bischof Gerhard hat gelobt, dieses Bündnis auch gegenüber Erzbischof Konrad [II.] von Mainz unverbrüchlich zu halten. Darüber sind Urkunden ausgetauscht worden.

Sollte Streit oder Krieg zwischen ihren Leuten entstehen, soll jede Partei zwei Ratleute ernennen. Sollten sich diese vier nicht einigen können, bestimmt König Wenzel als böhmischer König einen Obmann (ungeraden). Da es nun zu mühevoll ist, im eintretenden Fall den König darum zu bitten, haben sich beide Parteien darauf geeinigt, den Edelherrn Konrad (Conraten) von Bickenbach, den Jungen, ihren "lieben Getreuen" für die kommenden Jahre als Obmann (ubirman) zu bestellen.

Ist Mainz klagende Partei, reiten die Ratleute und der Obmann binnen vierzehn Tagen nach Klageerhebung in Miltenberg (Miltenb(er)g) ein und entscheiden dort binnen Monatsfrist. Wird Mainz beklagt, findet die Schlichtung in Homburg (Hohenborg) statt. Das Urteil der Schlichtungskommission ist verbindlich und hat keinen Einfluss auf das Fortbestehen des Bündnisses. Der König ist berechtigt, einen anderen Obmann bestimmen.

Erzbischof und Bischof kündigen ihre Siegel an.

- Datum Brotfelden dominica proxima post festum omnium sanctorum … 1391.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 1 fol. 112, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1268 (Zugriff am 26.04.2024)