Mainzer Ingrossaturbücher Band 1

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StA Wü, MIB 1 fol. 039v [02]

Datierung: 20. Februar 1391

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Wiprecht Stetenberg bekennt, von Elekt Konrad von  Mainz (Mencze) folgende einige Mannlehen sowie Burglehen für Burg Gamburg erhalten zu haben.

Vollregest:

Wiprecht (Wieprecht) Stetenberg (Stetenb(er)g) bekennt für sich und seine Erben, dass er von seinem »gnädigen Herrn« Konrad, erwähltem Erzbischof und Vormund des Stiftes Mainz und vom Stift Mainz (Mencze) folgende rechte Mannlehen erhalten hat: zu Mannlehen hat er den Weiler bei Windischbuchen (Windischinbuchem), das dortige halbe Gericht, dazu 15 Güter in dem Weiler, daruff ich gerichte han als dicke ich will mit aller gulde und rechte(n) infelde und in dorffe. Als Burglehen auf der Burg Gamburg besitzt er ein Haus auf der Burg. Dazu hat er zu Werbach (Werpach) vier Morgen Weingarten und jährlich ein Pfund Pfeffer zu Tauberbischofsheim (Bischoffesh(eim)), weiterhin vier Malter Gülte, halb Korn, halb Hafer zu Tauberbischofsheim sowie zwei Pfund Geld und 15 Pfennige, die er in Notfällen auf Burg Gamburg verdienen soll. Zusammen mit seinen Vettern Albrecht und Contze Stetenberg (Stetinborge) besitzt er ein Zwölftel des Zehnten zu Königheim (Kennenkein).

Wiprecht betont, dass alle vorgenannten Güter erzstiftisch-mainzische Lehen sind.

Wiprecht kündigt sein Siegel an.

- … geben an dem nehsten mantage nach dem sontag so man singet Reminiscere … 1391.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 1 fol. 039v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1239 (Zugriff am 18.04.2024)