Mainzer Ingrossaturbücher Band 1

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StA Wü, MIB 1 fol. 096 [01]

Datierung: 18. Januar 1391

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Die Brüder Wilhelm und Hans von Sassenheim verkaufen ihre Hälfte an Burg und der Stadt Bönnigheim sowie am Dorf Erligheim dem Elekten Konrad von Mainz.

Vollregest:

Die Brüder Wilhelm und Hans von Sassenheim (Sahssenheim) haben ihre Hälfte, das ist ein Viertel, der Burg und der Stadt Bönnigheim (Bunenkin) sowie an dem Dorf Erligheim (Erlenkeim) samt Zubehör dem Konrad, erwähltem Erzbischof und Vormund des Stiftes Mainz (Mencze), ihrem »lieben gnädigen Herrn« verkauft. Darüber sind versiegelte Urkunden ausgetauscht worden. Da nun Bönnigheim und Erligheim Lehen Erzbischof Konrads und seines Stiftes sind, räumen die Brüder diesen das Vorkaufs- und Vorpfandrecht für den ihnen verbliebenen Anteil (ein Viertel) an Burg und Stadt Bönnigheim und Dorf Erligheim ein. Mainz darf sie nicht drängen, diesen Teil für weniger als 3.500 Gulden zu verkaufen, denn auch das an Mainz verkaufte Viertel hat soviel gekostet. Nimmt Mainz sein Vorkaufsrecht nicht wahr, können die Brüder das Viertel an einen ihrer genoß geben, der dann den Burgfrieden halten muss.
Die Brüder kündigen ihre Siegel an.

- geben … 1391 an der nehsten mitwochen nach dem heilgen achzehenddag zu Winachten.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 1 fol. 096 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1220 (Zugriff am 18.04.2024)