Mainzer Ingrossaturbücher Band 1
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StA Wü, MIB 1 fol. 038v [02]
Datierung: 1. Februar 1389
Quelle
Aussteller:
Archiv: Würzburg StaatsA
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Hertwig Kreiß von Bürgstadt bittet Erzbischof Adolf von Mainz einige Mannlehen an Andreas von Riedern zu übertragen.
Vollregest:
Hertwig Kreiß (Kreyß) von Bürgstadt (Burgestaid, Burgestad) bittet den Erzbischof Adolf von Mainz (Mencze), des Heiligen Römischen (romischen) Reiches in Deutschen (dutschen) Landen Erzkanzler, seinen »lieben gnädigen Herrn«, seine Mainzer Mannlehen an seinen Schwiegersohn Andreas von Riedern (Ridern) zu übertragen.
Seine bisherigen Lehen sind: sein Teil des Gerichts von Windischbuchen (Windichscheybuchen, Wyndichscheibuche(n)) und zwei Güter daselbst, sein Hof Geisenhof (Gisenhane), sein Teil der Gerichts zu Heppdiel (Haptille) und zwei Güter daselbst sowie die Mühle Kallenbach (in der kaldenbach) samt Zubehör.
Hertwig kündigt sein Siegel an.
- Datum in vigilia purificacionis beate Marie virginis gloriose ... 1389.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Mainz: Adolf I. [Eb. 1373/81-1390] (Aussteller)
- Riedern: Endres von (Nennung)
- Kreiß von Bürgstadt: Hertwig (Aussteller)
Ortsindex
- Heppdiel : Mühle Kaltenbach (Nennung)
- Windischbuchen : Geisenhof (Nennung)
Körperschaften
- Reich : Heiliges Römisches, (in Deutschen Landen) (Nennung)
- Windischbuchen : Gericht (Nennung)
- Heppdiel : Gericht (Nennung)
- Riedern : Herren von (Nennung)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 1 fol. 038v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1179 (Zugriff am 31.05.2023)