Mainzer Ingrossaturbücher Band 1

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StA Wü, MIB 1 fol. 127

Datierung: 30. Juni 1386

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Wasmud von Ahusen, weltlicher Richter zu Mainz, bekennt, dass Erzbischof Adolf von Mainz zum Mannen genommen und ein Mannlehen auf dem Zoll in Ehrenfels angewiesen hat.

Vollregest:

Item littera Wasmudi de Ahusen, schulteti in Maguntia, continens, quod ipse X florenos annuos cum centum florenis redimendis, cendentes in Erenfels, tenet in feudum ab ecclesia Maguntina.

Wasmud von Ahusen, weltlicher Richter zu Mainz, bekennt, dass Erzbischof Adolf von Mainz, sein »lieber gnädiger Herr«, ihn, eingedenk seiner bisher geleisteten und künftig erwarteten Dienste, zusammen mit seinen Leibeslehnserben, zu Mannen genommen und dafür ein rechtes Mannlehen angewiesen hat, nämlich 10 Gulden Geld auf dem erzbischöflichen Zoll in Ehrenfels (Erenfels), die der dortige Zollschreiber jährlich auszahlen soll. So steht es in den Urkunden, die der Erzbischof ihm ausgehändig hat.

Wasmud und seine Erben sollen das Mannlehen gemäß Mannlehenrecht und Gewohnheit mit truwen, dinsten und eiden verdienen. Mainz kann das Lehnsgeld mit Zahlung von 100 Gulden jederzeit ablösen. Anschließend müssen aber Wasmud und seine Erben 10 Gulden Geld auf Eigengut aufgeben oder sonstwie 10 Gulden Einkünfte beweisen, dem Erzstift möglichst günstig gelegen, und wie zuvor von Mainz zu Mannlehen tragen und verdienen.

Wasmud kündigt sein Siegel an.

- Datum Eltevil salbato post diem sociorum Petri et Pauli [aposto]lorum ...1386.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 1 fol. 127, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1117 (Zugriff am 19.04.2024)